Rechtliche Fragen

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Rechtliche Fragen zum Umgang mit Behördendaten und Daten der öffentlichen Verwaltung.

Thesen hinsichtlich des IFG

1. Das IFG sollte den rechtlichen Anspruch jeder Person auf einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden garantieren. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich.

2. Für die Bundesländer sollte es eigene Informationsfreiheitsgesetze geben die den Bürgern in ihrem Geltungsbereich einen grundsätzlich freien Zugang zu allen in den öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen nach dem Öffentlichkeitsprinzip gewähren.

3. Die Praxis sieht so aus, dass viele Anfragen nach dem IFG (20 bis 30 % auf Bundesebene) negativ beschieden werden. Fünf Bundesländer haben nach wie vor kein Länder-IFG.

Thesen hinsichtlich des Rechtes auf Weiterverarbeitung und Weiterverbreitung von Behördendaten.

1. Die rechtliche Situation ist alles andere als klar. Es scheint geradezu als entschieden die einzelnen Behörden auf auf allen föderalen Ebenen geradezu nach Lust und Laune unter welche Art von Lizenz sie Ihre Datenbestände mehr oder weniger ausdrücklich oder implizit stellen.

2. Diese Rechtsunsicherheit schafft große Verunsicherung und hindert die sinnvolle Nutzung, Weiterverarbeitung und Weiterverbreitung und schadet hemmt damit potentielle innovative Anwendungen und Geschäftsmodelle.

Contents

[edit] Dokumentation zur rechtlichen Situation

Diese Dokumentation dient als Grundlage für eine juristisch / wissenschaftliche Studie die erstens den Status Quo deutscher Regierungs- und Behördendaten hinsichtlich der "Offenheit" an konkreten Beispielen analysiert und zweitens Empfehlung für "best practice" für deutsche Behörden dienen soll.

Die Kriterien der "Offenheit" sollten auf drei Ebenen Untersucht werden.

  1. Formate
  2. Lizenzen
  3. Zugang


Auf keiner dieser drei Ebenen darf es zu Einschränkungen der Offenheit kommen. Insgesamt sollten die Open_Government_Data_Principles erfüllt werden.



[edit] Deutsche Behörden und öffentliche Verwaltung

Alle Bundesämter finden sich hier im Überblick http://www.deutschland.de/Bundesaemter_und_Bundesanstalt.101.0.html



[edit] Bundesamt für Statistik (destatis)

Das Bundesamt für Statistik verwaltet umfangreiche Archive öffentlicher Daten im Netz. Das Archiv ist zum einen als Webseite für jedermann zugänglich, zum anderen kann durch ein Abonnement Zugriff auf eine API erlangt werden, die einen Massendownload der Daten erlaubt.

[edit] Formate

[edit] Lizenzen

[edit] Zugang

Die Destatis stellt zwei Zugriffsmöglichkeiten zur Verfügung:

[edit] Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Gegenstand seiner Prüfungen sind die jährlichen Einnahmen und Ausgaben des Bundes in Höhe von über 540 Milliarden Euro. Der Ergebnisbericht wird jährlich veröffentlicht.

http://bundesrechnungshof.de/veroeffentlichungen/ergebnisberichte

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[edit] Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof stellt auf einem externen Server alle seine Entscheidungen ab 1. Januar 2000 im Volltext zur Verfügung. Dort finden Sie auch die zu den Entscheidungen gehörende Dokumentsuche.

http://www.bundesgerichtshof.de/cln_134/DE/Entscheidungen/EntscheidungenBGH/entscheidungenBGH_node.html http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288

[edit] Formate

[edit] Lizenzen

[edit] Zugang

[edit] Bundesverfassungsgericht

Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen.html

[edit] Formate

[edit] Lizenzen

[edit] Zugang

[edit] Dokumentensystem des Bundestags und -rates (DIP)

Im Dokumentensystem DIP werden die offiziellen Drucksachen der beiden Häuser, deren Beschlüsse sowie Protokolle aller parlamentarischen Abläufe gelagert.

Alle Daten sind Texte, die im PDF-Format (keine Scans) vorliegen. In einem älteren System (DIP/alt) ist zudem ein Archiv der Dokumente aus der 8-15. Wahlperiode (also seit 1976) verfügbar.


[edit] Formate

[edit] Lizenzen

[edit] Zugang


[edit] Gesetze im Netz (GIN)

Gesetze im Netz ist ein Gemeinschaftsservice des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH.

Siehe auch Hinweise, siehe Abschnitt 4.

Notiz: die Aktualisierung der im BGBl veröffentlichten Änderungen erfolgt stark verzögert. Eine Vermutung hier bei ist es, dass a) nicht das Geschäftsmodell der dafür zuständigen Unternehmen berührt werden soll und b) die Verarbeitung bisher manuell erfolgt.

[edit] Formate

[edit] Lizenzen

[edit] Zugang

[edit] Bundesgesetzblatt (BGBl)

Das Bundesgesetzblatt ist durch den Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bundesanzeiger ist eine private Firma, die hier ein staatliches Monopol hält (DuMont-Verlagsgruppe).

Die Daten können durch ein Webinterface betrachtet werden. Allerdings wurde ein erheblicher Aufwand getätigt um ein maschinelles scrapen zu erschweren. Abonnements sind kostenpflichtig und unterliegen strengen rechtlichen Bedinungen.

Money quote: Mit der weiteren Nutzung des Bundesgesetzblatt online erkennt der Nutzer an, dass er von diesen Nutzungsbedingungen Kenntnis genommen hat. Die elektronische Version des Bundesgesetzblattes genießt generell Datenbankschutz nach§§ 87a ff UrhG. Dies bezieht sich auch auf die einzelne Ausgabe des Bundesgesetzblattes, die deshalb nicht ohne Zustimmung des Verlages außerhalb der gesetzlichen Vorschriften genutzt werden darf. Eine unveränderte Weiterverwendung entnommener pdf-Dateien im Original, die über den privaten Gebrauch hinausgeht, ist daher nicht statthaft.

[edit] Formate

[edit] Lizenzen

[edit] Zugang

[edit] Bundeshaushalt

Der Bundeshaushalt liegt im Netz als eine Sammlung von HTML-Dateien vor, vertiefende Informationen sind nur als PDF verfügbar.

Die Urheberrechtsinformationen des BMF beanspruchen einen sehr weitreichenden Schutz auf manache Dokumente. Für den Haushalt scheint jedoch zu gelten: Nicht urheberrechtlich geschützt sind auf den Internetseiten wiedergegebene Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen.

[edit] Formate

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[edit] Zugang

[edit] Bundesumweltamt

http://www.umweltbundesamt.de/

[edit] Formate

[edit] Lizenzen

[edit] Zugang

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